Kurze Antwort: ja. Sexarbeit ist in Deutschland legal, und das schon deutlich länger als in den meisten Nachbarländern — seit dem Prostitutionsgesetz von 2002 gilt sie als reguläre Erwerbstätigkeit. Seit dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), das am 1. Juli 2017 in Kraft trat, ist sie zusätzlich reguliert. Legal heißt hier also nicht „unreguliert“, sondern das Gegenteil.
Was das ProstSchG verlangt
Die wichtigsten Punkte, die praktisch jede Person betreffen, die in Deutschland Sexarbeit anbietet:
- Anmeldepflicht. Wer Sexarbeit anbietet, meldet sich bei der zuständigen Behörde an und erhält eine Anmeldebescheinigung — umgangssprachlich oft „Hurenpass“ genannt. Sie gilt zwei Jahre, bei unter 21-Jährigen ein Jahr.
- Gesundheitliche Beratung. Vor der Anmeldung ist ein Beratungsgespräch beim Gesundheitsamt Pflicht, danach in festen Abständen erneut. Das ist eine Beratung, kein Zwangstest — es gibt in Deutschland keine verpflichtende Untersuchung.
- Kondompflicht. § 32 ProstSchG schreibt Kondome beim Geschlechtsverkehr vor. Die Pflicht richtet sich ausdrücklich auch an Kunden, nicht nur an Anbieterinnen.
- Mindestalter 18. Ohne Ausnahme, und Plattformen wie diese prüfen das.
Sperrbezirke: der Punkt, der lokal wirklich unterschiedlich ist
Bundesrecht regelt das Was, die Kommunen regeln das Wo. Über Sperrbezirksverordnungen können Städte und Länder bestimmte Gebiete oder Uhrzeiten ausnehmen. Die Unterschiede sind erheblich: manche Großstädte haben klar umrissene erlaubte Zonen, andere Gemeinden sind praktisch vollständig gesperrt. Wer wissen will, was am eigenen Wohnort gilt, fragt beim örtlichen Ordnungsamt — das ist die einzige Stelle, die dazu verbindlich Auskunft gibt.
Und steuerlich?
Einkünfte aus Sexarbeit sind steuerpflichtig wie jede andere selbstständige Tätigkeit auch. In mehreren Bundesländern läuft die Erhebung über das sogenannte Düsseldorfer Verfahren. Das ist kein Sonderrecht, sondern ein Einzugsweg — die Steuerpflicht selbst ergibt sich schlicht daraus, dass Einkommen erzielt wird.
Was heißt das für dich als Kunde?
Das Buchen einer erwachsenen, freiwillig arbeitenden Person ist legal. Zwei Dinge liegen aber auch bei dir: die Kondompflicht gilt für beide Seiten, und wer Anzeichen von Zwang oder Ausbeutung bemerkt, sollte das melden statt wegzusehen. Wenn etwas an einer Situation nicht stimmt, ist das kein Grauzonen-Gefühl, sondern ein Grund, das Treffen zu beenden.
Und als Inserentin oder Inserent?
Anmeldung und Beratungsgespräch sind der formale Teil, und beide sind kostenlos. Danach ist die Tätigkeit regulär — mit den gleichen Rechten und Pflichten wie andere Selbstständigkeit auch. Wie ein Profil aussieht, das tatsächlich gefunden und gebucht wird, steht in unserem Guide für ein Profil, das funktioniert.
Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Was konkret an deinem Ort gilt — besonders bei Sperrbezirken — sagt dir verbindlich nur das zuständige Ordnungsamt oder Gesundheitsamt.